· Die Ausführung von ärztlichen Verordnungen gemäß den Richtlinien nach § 92 SGB V für häusliche Krankenpflege
z.B. Injektionen,Wundversorgung, Stomaversorgung usw.
· Anleitung und Beratung von Patienten und Bezugspersonen in der häuslichen Pflege
· Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung und Ernährung entsprechend den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung
· Hilfe bei hauswirtschaftlichen Arbeiten entsprechend den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung
· Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI
· Koordination der ambulanten Versorgung
· Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
· Vermittlung ergänzender Dienste (z.B. Essen auf Rädern, Friseur, Fußpflege)
· Ergänzende Hilfsangebote nach individueller Absprache
· Privatleistungen